AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind das Eigentum von REPTURN. Jede Weiterverwendung, auch auszugsweise, ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden von REPTURN strafrechtlich verfolgt.

Artikel 1: Gegenstand

Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen REPTURN seinen Geschäftskunden (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) im Rahmen des zwischen REPTURN und dem Kunden geschlossenen Vertrags, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt sind (nachfolgend als „Vertrag“ bezeichnet), Wartungsleistungen für die im Vertrag genannten elektronischen Geräte (nachfolgend als „Geräte“ bezeichnet) erbringt.

Unter „Intervention“ oder „Leistung“ sind alle Wartungsleistungen zu verstehen, die REPTURN an elektronischen Bordgeräten erbringt.

Folglich bedeutet die Erteilung eines Auftrags die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter Ausschluss aller anderen Dokumente wie Kataloge, Prospekte usw., die von REPTURN herausgegeben werden und nur einen hinweisenden Wert haben. Jede vom Kunden entgegengesetzte Bedingung ist für REPTURN unwirksam, unabhängig davon, wann sie ihm zur Kenntnis gebracht wurde, es sei denn, sie wird ausdrücklich akzeptiert.

Die Tatsache, dass REPTURN sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung einer der genannten Bedingungen ausgelegt werden.

Artikel 2: Kostenvoranschlag

Die Angebote sind einen Kalendermonat ab dem Ausstellungsdatum gültig; nach Ablauf dieser Frist behält sich REPTURN das Recht vor, die Frist und den Preis abzulehnen oder zu ändern.

Wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Kostenvoranschlags antwortet, wird die Ausrüstung als aufgegeben betrachtet. REPTURN wird sich dann um die Vernichtung und das Recycling kümmern, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Ausgleich jeglicher Art hat.

Artikel 3: Bestellungen

Unter Auftrag ist jeder ordnungsgemäß ausgefüllte und vom Kunden akzeptierte Kostenvoranschlag für die Dienstleistungen zu verstehen, der von REPTURN erstellt wird. Der Kunde sendet den unterzeichneten Kostenvoranschlag mit dem Vermerk „Zustimmung“ an REPTURN zurück.

Der Kunde kann über die Website www.repturn.com gemäß dem auf der Website geltenden Verfahren eine Bestellung aufgeben.

Jeder Auftrag ist grundsätzlich fest und endgültig. Jede vom Kunden gewünschte Änderung der Bestellung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich bei REPTURN eingegangen ist und REPTURN sie ausdrücklich akzeptiert hat.

Zusätzliche Lieferungen zum Auftrag sind Gegenstand eines neuen Vertrags, in dem die entsprechenden Preise, Bedingungen, Fristen usw. aufgeführt sind.

Artikel 4: Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise sind die im Angebot festgelegten Preise. Die Preise sind in Euro, ohne Steuern, auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Tarife ausgedrückt.

Die Preise enthalten keine Versandkosten (Abholung und Lieferung).

REPTURN kann seine Preise jederzeit ändern. Der dem Kunden garantierte Preis ist der am Tag der Bestellung geltende Preis.

4.2 Die Rechnungen sind bar zu bezahlen, sofern nicht vorher verhandelt wurde. Bei Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt.

4.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs kann REPTURN nach Zusendung eines Einschreibens mit Rückschein einerseits die Lieferung und Ausführung der gesamten oder eines Teils der laufenden Leistungen aussetzen und andererseits jede weitere Leistung verweigern, unbeschadet aller anderen Handlungsmöglichkeiten.

In Übereinstimmung mit Art. L441-6 des Handelsgesetzbuches wird jede verspätete Zahlung, wenn REPTURN dies für richtig hält, ab dem ersten Tag der Verspätung fällig:

Die Anwendung von Verzugszinsen, berechnet auf den gesamten ausstehenden Betrag, in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes,

die Anwendung einer Pauschalentschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 Euro (EU-Richtlinie 2011/7 vom 16. Februar 2011, Gesetz 2012-387 vom 22. März 2012 und Dekret 2012-1115 vom 2. Oktober 2012),

Wenn die angefallenen Inkassokosten den Betrag dieser Pauschalentschädigung übersteigen, wird nachweislich eine zusätzliche Entschädigung gefordert.

REPTURN ist berechtigt, vom Kunden eine pauschale Entschädigung als Strafklausel zu verlangen, die 12 % des Betrags der bei Fälligkeit nicht gezahlten Summe entspricht, unbeschadet aller anderen Schäden und Interessen.

Artikel 5: Wartungsmodalitäten

5.1 REPTURN führt an den überlassenen Einrichtungen nur eine korrektive Wartung durch, die darin besteht, dass REPTURN im Falle einer Anomalie oder eines Ausfalls die Funktionsfähigkeit einer oder mehrerer Einrichtungen wiederherstellt.

Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass REPTURN seine Leistungen ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer vergeben kann.

Im Rahmen seiner Leistungen setzt REPTURN alle Mittel ein, die die Wiederherstellung des normalen Betriebszustands der Ausrüstungen, an denen die Eingriffe vorgenommen werden, ermöglichen sollen: Arbeitskraft, Testmaterial, Werkzeuge und, falls erforderlich, Lieferung neuer oder gleichwertiger Ersatzteile als Ersatz für die sich als defekt erweisenden Ausrüstungsteile.

5.2 Die Fristen für den Eingriff in eine Anlage werden als Richtwerte angegeben. Unter diesen Bedingungen kann REPTURN nicht für Verzögerungen oder Störungen haftbar gemacht werden, die dadurch verursacht werden könnten.

5.3 REPTURN behält sich das Recht vor, keine Reparaturen an Elektronikgeräten vorzunehmen, die zerlegt oder nach vorherigen Reparaturversuchen eingesandt wurden. Reparaturen werden nur an Geräten im Originalzustand durchgeführt.

Artikel 6: Nichtreparatur der Ausrüstung(en)

Wenn aus verschiedenen technischen oder materiellen Gründen die Wartungsarbeiten an der/den Ausrüstung(en) nicht durchgeführt werden können (Unmöglichkeit der Reparatur der Ausrüstung(en) aus technischen Gründen oder vorheriger Eingriff eines Dritten), haftet REPTURN nicht für jeglichen Stillstand, Verlust des Geschäftsbetriebs, Abschleppen von Fahrzeugen in Bezug auf Fahrzeuge, die mit der/den Ausrüstung(en) ausgestattet sind.

Da die Reparatur von einer gründlichen technischen Machbarkeitsstudie abhängig ist, ist sich der Kunde der Ungewissheit der möglichen Reparatur vor der Einsendung an REPTURN voll bewusst.

Ebenso wird eine Komponente einer Anlage veraltet, wenn sie nicht mehr gewartet werden kann, wenn die Lieferwege zu den Herstellern versiegen. REPTURN kann in diesem Fall nicht verpflichtet werden, Ersatzteile zu beschaffen, wenn sie selbst nicht über diese verfügt.

REPTURN haftet nicht für die Nichtreparatur des Geräts in den oben genannten Fällen.

Im Falle der Unmöglichkeit der Reparatur der anvertrauten Ausrüstung oder im Falle der Weigerung des Kunden, die Reparaturen durchzuführen, wird/werden die Ausrüstung(en) nach Wahl des Kunden von REPTURN zerstört und recycelt oder auf schriftliche Aufforderung des Kunden an diesen zurückgesandt.

Im Falle eines Antrags auf Rückgabe der Ausrüstung(en) werden dem Kunden die Transportkosten (Abholung und Rückgabe) in Rechnung gestellt.

Im Falle einer Ablehnung der Reparatur oder bei „nicht reparierbaren“ Geräten behält sich Repturn das Recht vor, Ihnen eine Pauschale für die Übernahme der Geräte in Rechnung zu stellen.

Wenn der Kunde keinen schriftlichen Antrag stellt, wird die Ausrüstung nach Ablauf von drei Monaten nach Erhalt der Ausrüstung als endgültig aufgegeben betrachtet und REPTURN wird sich um die Vernichtung und das Recycling der Ausrüstung kümmern.

Artikel 7: Leihmaterial

REPTURN kann in bestimmten Fällen dem Kunden eine gleichwertige Ausrüstung leihen, um zusätzliche Tests durchzuführen oder eine Diagnose zu bestätigen oder zu widerlegen.

Die Ausrüstung muss nach den vom Kunden durchgeführten Tests an REPTURN zurückgegeben werden. Die Leihdauer darf fünfzehn (15) Tage nicht überschreiten.

Nach Ablauf dieser Frist wird dem Kunden für jede nicht zurückgegebene Ausrüstung der im Angebot angegebene Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Artikel 8: Garantie

8.1 REPTURN gewährleistet, dass der Kunde frei von Konformitätsmängeln oder versteckten Mängeln ist, die auf einen Konstruktions- oder Herstellungsfehler der Reparatur oder des ausgetauschten Teils zurückzuführen sind.

Die Garantie bezieht sich auf die Ausrüstung(en), an der (denen) REPTURN durch seine Pflege innerhalb eines (1) Jahres ab dem Zeitpunkt der Reparatur gearbeitet hat. Die Garantie ist bei einer Rücksendung von Geräten im Rahmen der Garantie nicht übertragbar. Die Garantie ist auf die nachstehend beschriebenen Bedingungen beschränkt.

Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Kunde REPTURN schriftlich über das Vorhandensein von Mängeln oder Konformitätsfehlern informieren.

Die Rücksendung von defekten Geräten erfolgt auf Kosten des Kunden und nach vorheriger Zustimmung von REPTURN. Die von REPTURN zu tragenden Kosten dürfen in keinem Fall den Betrag der betreffenden Leistung übersteigen. Die Montage und Demontage der Geräte muss von einem Fachmann durchgeführt werden.

8.2 Einschränkungen der Garantie

Die folgenden Ausrüstungsgegenstände fallen aus der Garantie heraus:

- Ein vom Kunden oder einem Dritten durchgeführter Eingriff in die von REPTURN überwachte(n) Ausrüstung(en).

- Das Fehlen eines Etiketts mit der Garantienummer, das von REPTURN während des Eingriffs angebracht wurde.

- Nichteinhaltung der Ausstattungsmerkmale, Verbindungsfehler und Missbrauch des Systems durch den Kunden oder andere Dritte.

- Eingriffe jeglicher Art in die Ausrüstung durch den Kunden oder andere Dritte, die an der Nutzung der Ausrüstung beteiligt sind.

Die folgenden Punkte sind nicht Teil der Garantie:

- Arbeiten an Geräten, die nicht in der Liste der Geräte aufgeführt sind, an denen REPTURN gearbeitet hat.

- Alle Störungen, Unfälle, Zwischenfälle, Betriebsverluste, die durch den Kunden oder einen Dritten, durch Ungeschicklichkeit, anormale Nutzung, mangelnde Wartung verursacht werden.

Artikel 9: Verantwortlichkeiten

REPTURN ist hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung des ihr anvertrauten Auftrags lediglich zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet. Sie verpflichtet sich, alle erforderlichen Mittel für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer Leistung einzusetzen, sowohl in personeller als auch in materieller Hinsicht.

Für den Fall, dass REPTURN eine seiner Verpflichtungen (gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Besonderen Geschäftsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen) nicht erfüllt, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass die Haftung von REPTURN auf direkte materielle Schäden beschränkt ist und dass alle immateriellen Schäden ausdrücklich von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen sind, zum Beispiel und ohne dass diese Aufzählung einschränkend ist: Gewinn-, Umsatz-, Margen-, Einkommensverluste, Verlust von Aufträgen, Kunden, Betriebsverluste.

Der Kunde kann REPTURN nicht für die Beschädigung von Ausrüstungen während der Reparatur haftbar machen. Der Kunde ist sich der Schäden, die an den Geräten entstehen können, voll und ganz bewusst, da eine Beschädigung manchmal mit der Durchführung von Wartungsarbeiten einhergeht.

REPTURN erklärt, dass sie bei einer notorisch solventen Versicherungsgesellschaft gegen Berufshaftpflicht versichert ist. REPTURN beschränkt seine Haftung, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung der in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen ergibt, auf einen Betrag, der dem Höchstbetrag der Garantie entspricht, der in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Police festgelegt ist.

„Folglich verzichtet der Kunde auf die Ausübung jeglichen Regresses gegen REPTURN und seinen Versicherer über die Grenze der Versicherungssummen hinaus und verpflichtet sich, seinen Versicherer unter denselben Bedingungen dazu zu bringen, darauf zu verzichten“.

Artikel 10: Abholung - Lieferung

Die Fristen und Termine für Abholung und Lieferung sind unverbindlich und eventuelle Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht, Schadenersatz zu fordern oder die Bestellung zu stornieren. Ebenso wenig haftet REPTURN für Verzögerungen bei der Post- oder Paketbeförderung oder für den Verlust von Post oder Paketen.

Der Kunde kann nach seiner Wahl :

Sie können die Ausrüstungen selbst abgeben und abholen oder einen Spediteur beauftragen;

Beauftragen Sie REPTURN mit dem Transport und beauftragen Sie einen Spediteur.

In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für den Versand. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Lieferung den Zustand der verschiedenen Ausrüstungen zu überprüfen. REPTURN, der Spediteur oder der Frachtführer können nicht für Verluste, Beschädigungen oder Schäden an den Waren in Anspruch genommen werden, wenn die Vorbehalte wegen sichtbarer Schäden beim Empfang nicht beim Frachtführer geltend gemacht wurden und wenn diese unwiderlegbare Beweisaufnahme nicht innerhalb von höchstens zwei Tagen an den Frachtführer oder Spediteur geschickt und REPTURN innerhalb der gleichen Frist formell mitgeteilt wurde.

Die zur Reparatur anvertrauten Ausrüstungen müssen vom Kunden geschützt und verpackt werden.

In jedem Fall werden die zu reparierenden Ausrüstungen auf Risiko des Kunden transportiert, der das Risiko trägt, selbst wenn der Spediteur von REPTURN beauftragt wurde.

Wenn das zu reparierende Material bei der Ankunft in den Räumlichkeiten schlechter ist als in der Beschreibung, die vor dem Antrag auf Übernahme der Reparaturen gemacht wurde, wird dem Kunden eine zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt.

Wenn die Verpackungsanweisungen nicht eingehalten werden und das Produkt beschädigt in unserem Unternehmen ankommt, behält sich Repturn das Recht vor, Ihr Gehäuse nicht anzunehmen.

Ebenso kann REPTURN nicht belangt werden, wenn das zu reparierende Produkt bei der Ankunft beschädigt ist und sich als irreparabel erweist.

Artikel 11: Anfechtungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.

Für alle gerichtlichen Verfahren gilt das Handelsgericht, das für den Sitz der Gesellschaft REPTURN zuständig ist, als Zustellungsort, auch im Falle von mehreren Beklagten, was vom Kunden ausdrücklich akzeptiert wird.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine gerichtliche Entscheidung als rechtswidrig oder ungeschrieben angesehen oder erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft.